Krankenbeförderung
 
 
Aufgrund der drastischen Einschnitte im Gesundheitswesen sind nahezu alle Transporte auf Krankentransportschein weggefallen. Lediglich bei besonderen Härtefällen wird von den Krankenkassen ein Transport mit dem Taxi genehmigt. Dazu zählen unter anderm:

1. Chronisch Kranke ( Dialysepatienten; Strahlungstherapie; Chemotherapie)
2. Arbeitsunfälle ( Berufsgenossenschaft )


Weitere Krankentransporte können lediglich beim Vorliegen eines gültigen Befreiungsausweises zzgl. Transportschein sowie einer gesonderten Genehmigung (Bewilligungsschreiben ) der Krankenkasse übernommen werden. Ansonsten liegt die Selbstbeteiligung bei 10% des Fahrpreises, maximal aber 10 Euro.

Diese Regelung gilt auch bei ambulanten Behandlungen!

Eine weitere Ausnahme ist die Entlassung / Einweisung von / zu einer sta. Behandlung im Krankenhaus sowie ambulante Operationen. Liegt in diesem Fall ein Befreiungsausweis sowie ein Transportschein vor, ist der Transport kostenlos.Ansonsten fällt die o.g. Selbstbeteiligung an.